
Die koreanische Kampfsportart Taekwondo gleicht in ihrer Struktur dem japanischen Karate. Lediglich der häufigere Einsatz von Bein/Fußtechniken ist auffällig.
Aus den Hauptbewegungsformen, den Ständen/Stellungen, Arm/ Handtechniken und den Bein/Fußtechniken werden die Bereiche Hyong, Keyk-Pa, Hosinsul und Chayu Taeryon abgeleitet.
Die Hyong ( die auch im Citysport Solingen gelaufen werden)sind Bewegungsabläufe, in denen verschiedene Kampf-techniken in einer festgelegten
Reihenfolge gegen einen oder
mehrere imaginäre Gegner ausgeführt werden. Sie drücken durch die Natürlichkeit und Leichtigkeit der Bewegungsausführung, den Wechsel von Tempo, Spannung und Entspannung die Ästhetik der Kampfkunst aus.
Der Kyek-Pa (Bruchtest) wird im Training nicht praktiziert. In den Gürtelprüfungen zu höheren Graduierungen wird er verlangt.
Sein Erfolg resultiert aus einer bis zu einem gewissen Grad vollendeten Technik, vor allem aber aus der vollen Konzentration und Entschlossenheit des Ausführenden.
Hosinsul (Selbstverteidigung) und Chayu Iaeryon (Freikampf) sind die beiden Disziplinen, in denen erlernte Techniken im Kampf mit einem Partner erprobt werden. Während im Hosinsul vor allem Löse-, Hebel-, Schock- und Wurftechniken gegen Angriffe mit und ohne Waffen vorgenommen werden, dürfen im Chayu Taeryon nur bestimmte Techniken angewendet werden. Die Angriffstechniken sind auf Fußtechniken und den geraden Fauststoß beschränkt, sie dürfen nur oberhalb der Gürtellinie zur Vorderseite des Körpers angesetzt werden. Im Training wie im -Jugendbereich erfolgt der Zweikampf kontaktlos, im Seniorenbereich wird z.T. mit Kontakt
gekämpft, wobei ein Kopfschutz, eine Weste, Suspensorium sowie Spann- und Schienbeinpolster die Wettkämpfer schützen.
Der Yaksok-Taeryon, ein abgesprochener Kampf, der in einer festgeschriebenen Reihenfolge in sehr statischer Weise geübt
werden
soll, die Kampftechniken und die Selbstverteidigungs-
techniken bereiten den Chayu-Taeryon vor.
Quelle :SCHRIFTLICHE HAUSARBEIT GEM: § 17 OVP,Stefan Kunze,Sport
STUDIENSEMINAR WUPPERTAL, S I 7.1.1989
